Wer welche Rechte lizenziert
| Wer | Wofür |
| AKKA/LAA | AKKA/LAA (Lettische Urheberrechtsagentur) | Urheberrechte für Musik an öffentlichen Orten |
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| LaIPA | Lettischer Verband der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller | Ausübende Künstler und Tonträgerhersteller |
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Welche Lizenz ein Café, Geschäft oder Hotel braucht
AKKA/LAA lizenziert Urheberrechte für Musik in Geschäften, Gastronomiebetrieben und an anderen öffentlichen Orten und weist darauf hin, dass die Lizenz vor der Nutzung eingeholt werden muss. Zudem ist laut AKKA/LAA ein separater Vertrag mit LaIPA verpflichtend, wenn Aufnahmen abgespielt werden, etwa über Radio, TV oder CDs.
Wie die Gebühr berechnet wird
Die Mindestvergütung hängt von der Art der Nutzung ab. Der Tarif für Musik an öffentlichen Orten ist als PDF veröffentlicht, das für diesen Leitfaden nicht ausgewertet wurde. Daher wird keine Beispielgebühr genannt.
Darf ich Spotify oder YouTube in meinem Betrieb abspielen?
Die Verbraucherabos von Spotify, Apple Music und YouTube sind nach ihren eigenen Bedingungen nur für die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung lizenziert. Ein privates Konto ist daher keine Lizenz, um Musik für Kunden abzuspielen.
Musik außerhalb der Verwertungsgesellschaften
Laut AKKA/LAA schreibt das Urheberrechtsgesetz eine Lizenz vor der Nutzung vor, und für Aufnahmen ist ein Vertrag mit LaIPA verpflichtend. Ob die Vergütung von LaIPA auch für direkt lizenzierte Aufnahmen außerhalb der Verwertungsgesellschaften anfällt (verpflichtende kollektive Rechtewahrnehmung), wurde nicht auf Ebene der einzelnen Gesetzesartikel geprüft. Die Rechtslage ist daher unklar.
Im Jahr 2023 prüfte der Wettbewerbsrat die Kriterien von LaIPA für den Tarif für Hotelzimmer. Sanktionen waren auf den ausgewerteten Seiten nicht dokumentiert.
Dr.DIO in Lettland
Dr.DIO Studio produziert eigene elektronische Musik und Ambient, kein Dr.DIO Titel ist bei einer Verwertungsgesellschaft registriert, und der Tarif Business ($14.99 pro Monat und Standort, 14 Tage kostenlos) gibt dem Betrieb eine direkte Lizenz zur öffentlichen Wiedergabe sowie ein Zertifikat für Dr.DIO Musik.
In Lettland ist unklar, ob die Vergütung von LaIPA auch für direkt lizenzierte Aufnahmen wie die von Dr.DIO gilt. Fragen Sie AKKA/LAA und LaIPA schriftlich an und legen Sie das Zertifikat von Dr.DIO bei, bevor Sie entscheiden.
Für jede andere Musik im Betrieb, etwa Radio, Fernsehen, Livemusik oder andere Playlists, sind weiterhin die üblichen Lizenzen nötig.
Offizielle Quellen
- AKKA/LAA: https://www.akka-laa.lv/
- LaIPA: https://www.laipa.org/
- Lizenzseite von AKKA/LAA: https://www.akka-laa.lv/en/for-users/public-venues/when-a-licence-is-necessary
- AKKA/LAA: https://www.akka-laa.lv/en/for-users/public-venues/the-cost-of-a-licence
- LV portals (offizielles Rechtsportal Lettlands): https://lvportals.lv/dienaskartiba/353526-pec-kp-izpetes-laipa-maina-kriterijus-atlidzibas-maksas-tarifu-aprekinasanai-par-muzikas-atskanosanu-viesnicu-istabas-2023
Über diesen Leitfaden
Diese Seite erläutert die allgemeinen Regeln, wie sie von den oben genannten Verwertungsgesellschaften und Gesetzen veröffentlicht werden, Stand Oktober 2026. Sie ist keine Rechtsberatung. Gebühren und Regeln ändern sich, klären Sie dies daher vor Ihrer Entscheidung mit der Verwertungsgesellschaft.