Wer welche Rechte lizenziert
| Wer | Wofür |
| SUISA | SUISA | Urheber und Verlage; Inkassostelle für den GT 3a |
|---|
| SWISSPERFORM | SWISSPERFORM | Interpreten und Produzenten; Anteil im GT 3a enthalten |
|---|
| Weitere | ProLitteris, SUISSIMAGE, SSA | Sprachwerke, audiovisuelle Werke und Bühnenwerke; ebenfalls am GT 3a beteiligt |
|---|
Welche Lizenz ein Café, Geschäft oder Hotel braucht
Der GT 3a gilt für Hintergrundmusik, Radio und TV sowie Filme in Geschäften, Restaurants, Geschäftsräumen, Gästezimmern und Ferienwohnungen, für Musik in der Telefonwarteschleife und in Firmenfahrzeugen. Die SUISA ist alleinige Inkassostelle im Namen von ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM.
Bildschirme mit mehr als 3 Metern Diagonale fallen stattdessen unter den GT 3c. Der GT 3a 2019 bis 2026 läuft am 31. Dezember 2026 aus; ein Nachfolgetarif für 2027 wurde nicht geprüft.
Wie die Gebühr berechnet wird
Das Entgelt wird je Standort und Kalendermonat festgelegt: nach der beschallten Fläche (5 m2 pro Sitzplatz, falls die Fläche unbekannt ist), nach der Zahl der Leitungen für Musik in der Warteschleife und danach, ob die Nutzung als Audio oder audiovisuell erfolgt. Die Grundgebühr deckt bis 1000 m2 ab, darüber fallen Zuschläge an.
Beispiel 2026: Grundgebühr CHF 19.20 pro Kalendermonat und Standort für Audionutzung bis 1000 m2 (CHF 14.40 Urheberrecht plus CHF 4.80 verwandte Schutzrechte), ohne MWST; audiovisuelle Nutzung CHF 20.80. Bei Anmeldung über das Kundenportal gibt es 5% Rabatt.
Darf ich Spotify oder YouTube in meinem Betrieb abspielen?
Laut SUISA ersetzen Verträge mit Anbietern von Streaming oder Radio keine Lizenz der SUISA; entscheidend ist, ob die Musik außerhalb des privaten Bereichs hörbar ist, unabhängig von der Quelle. Die Privatabos von Spotify, Apple Music und YouTube sind nach deren eigenen Bedingungen nur für die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung lizenziert. Ein privates Konto ist also keine Lizenz, um Kunden Musik vorzuspielen.
Musik außerhalb der Verwertungsgesellschaften
Laut SUISA gibt es keine Ausnahmen vom Entgelt nach GT 3a. Der Tarif gilt für die Repertoires der beteiligten Verwertungsgesellschaften. Bei Songs, die durch KI erzeugt wurden, kann die SUISA nach eigenen Angaben nur dann auf die Lizenzierung verzichten, wenn der Nutzer glaubhaft darlegt, dass keine Urheberrechte verletzt werden; in der Praxis liegt die Beweislast also beim Nutzer.
Der Anteil für verwandte Schutzrechte (Swissperform) ist eine gesetzliche Vergütung nach Art. 35 URG. Ob Art. 35 Abs. 3 diese Vergütung den zugelassenen Verwertungsgesellschaften vorbehält, konnte für diesen Leitfaden nicht überprüft werden. Gemeinfreie Werke lösen keine urheberrechtlichen Vergütungen aus.
Nach GT 3a Ziffer D verdoppeln sich die Entschädigungen, wenn Repertoire ohne Lizenz genutzt wird oder der Nutzer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben macht. Eine verspätete Selbstanmeldung wird rückwirkend zum normalen Tarif in Rechnung gestellt.
Dr.DIO in der Schweiz
Dr.DIO Studio produziert eigene elektronische Musik und Ambient, kein Dr.DIO Titel ist bei einer Verwertungsgesellschaft registriert, und der Tarif Business ($14.99 pro Monat und Standort, 14 Tage kostenlos) gibt dem Betrieb eine direkte Lizenz zur öffentlichen Wiedergabe sowie ein Zertifikat für Dr.DIO Musik.
In der Schweiz ist die Lage für Musik außerhalb der Verwertungsgesellschaften unklar: Laut SUISA kennt der GT 3a keine Ausnahmen und legt die Beweislast beim Nutzer. Der Anteil der Swissperform ist ein gesetzlicher Vergütungsanspruch, dessen Inkassoregel nicht überprüft wurde. Fragen Sie schriftlich bei der SUISA nach, mit dem Zertifikat von Dr.DIO und der Trackliste, bevor Sie davon ausgehen, dass keine Gebühr nach GT 3a anfällt.
Für jede andere Musik im Betrieb, etwa Radio, Fernsehen, Livemusik oder andere Playlists, sind weiterhin die üblichen Lizenzen nötig.
Offizielle Quellen
- SUISA: https://www.suisa.ch
- SWISSPERFORM: https://www.swissperform.ch
- Lizenzseite der SUISA für ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE, SWISSPERFORM: https://www.suisa.ch/en/Kunden/Hintergrundmusik.html
- SUISA: https://www.suisa.ch/en/FAQ/FAQs-Hintergrundmusik.html
- SUISA: https://www.suisa.ch/en/Kontakt-mit-FAQ-Main/FAQ-zu-Musiknutzungen-und-Lizenzen/FAQ-Hintergrundmusik.html
- SUISA: https://www.suisa.ch/dam/jcr:76feb832-a065-4718-978f-9c50fe0e4182/GT3a_2019-2024_GER.pdf
- Nutzungsbedingungen von Spotify: https://www.spotify.com/legal/end-user-agreement/
Über diesen Leitfaden
Diese Seite erläutert die allgemeinen Regeln, wie sie von den oben genannten Verwertungsgesellschaften und Gesetzen veröffentlicht werden, Stand Oktober 2026. Sie ist keine Rechtsberatung. Gebühren und Regeln ändern sich, klären Sie dies daher vor Ihrer Entscheidung mit der Verwertungsgesellschaft.