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Dr.DIO · Musiklizenz in Luxemburg

Musiklizenz für Café, Geschäft oder Restaurant in Luxemburg

Unternehmen in Luxemburg, die Musik abspielen, erhalten von SACEM Luxembourg eine Genehmigung für die Urheberrechte. Eine Gesellschaft, die von Geschäften oder HORECA Betrieben eine Vergütung für Aufnahmen einzieht, wurde nicht gefunden.

Geschäft bis 100 m2: EUR 164 pro JahrKeine Vergütung für Aufnahmen erhobenKeine Pflicht zur kollektiven Lizenzierung festgestellt

Wer welche Rechte lizenziert

WerWofür
SACEM LuxSACEM LuxembourgUrheber und Verlage; Musik in Geschäften und HORECA Betrieben

Welche Lizenz ein Café, Geschäft oder Hotel braucht

SACEM Luxembourg erteilt für Geschäfte eine Genehmigung zur Musikwiedergabe in Geschäftsräumen nach Tarif C1. Für bestimmte Branchen gelten weitere Tarife. Hotels, Restaurants und Cafés erhalten eine gesonderte Genehmigung. Die Seiten von SACEM betreffen nur die Urheberrechte und erwähnen ausübende Künstler oder Hersteller nicht.

Wie die Gebühr berechnet wird

Geschäfte zahlen eine jährliche Pauschale, die sich nach der beschallten Fläche richtet. Laut SACEM ändert die Quelle (TV, Radio, Smartphone, CD oder Streaming) daran nichts. Bei Einkaufsstraßen und Galerien gilt als Fläche die Länge mal 5. Die Tarife für HORECA werden mit dem Berufsverband der Branche vereinbart und nach der Bevölkerungsdichte des Ortes gestaffelt. Mitglieder der unterzeichnenden Verbände erhalten 20% Rabatt. Hinzu kommen 3% MwSt.

Beispiel 2026: SACEM Luxembourg Tarif C1, Geschäft bis 100 m2, EUR 164 pro Jahr ohne 3% MwSt. Mitglieder unterzeichnender Verbände zahlen EUR 133, für 101 bis 200 m2 gelten EUR 236. Für ein Radio mit eingebautem Lautsprecher auf bis zu 200 m2 werden 50% fällig.

Darf ich Spotify oder YouTube in meinem Betrieb abspielen?

Die Verbraucherabos von Spotify, Apple Music und YouTube sind nach ihren eigenen Bedingungen nur für die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung lizenziert. Ein privates Konto ist daher keine Lizenz, um Musik für Kunden abzuspielen.

Musik außerhalb der Verwertungsgesellschaften

Nach dem Gesetz vom 18. April 2001 hat der Urheber ein ausschließliches Recht der öffentlichen Wiedergabe (Artikel 4). Für die öffentliche Aufführung wurden weder eine verpflichtende kollektive Wahrnehmung noch eine erweiterte Lizenzierung oder eine Vermutung gefunden, dass SACEM alle Urheber vertritt. Die verpflichtende kollektive Wahrnehmung gilt nur für die Kabelweitersendung (Artikel 61). Musik, deren Urheber keiner Gesellschaft angehören und die direkt lizenziert wird, braucht daher keine Lizenz von SACEM.

Artikel 47 gewährt ausübenden Künstlern und Herstellern eine einheitliche angemessene Vergütung für die öffentliche Wiedergabe veröffentlichter Tonträger. Wie diese Vergütung festgesetzt und eingezogen wird, soll eine großherzogliche Verordnung regeln. In den amtlichen Verzeichnissen wurde keine solche Verordnung gefunden. AEPO ARTIS berichtete 2022, dass Luxemburg keine Gesellschaft für ausübende Künstler hat. Dies ist ein Negativbefund und keine amtliche Aussage.

Hinweise: Der Tarif von SACEM ist eine Pauschale nach Fläche. Der Betrieb muss daher nachweisen können, dass die gesamte gespielte Musik außerhalb des weltweiten Repertoires von SACEM liegt. Außerdem muss die Direktlizenz die öffentliche Aufführung abdecken. Wird später eine Verordnung erlassen, könnte die Vergütung nach Artikel 47 für alle veröffentlichten Tonträger gelten. Eine Nutzung ohne Lizenz erfüllt den Straftatbestand der contrefaçon (Artikel 82).

Dr.DIO in Luxemburg

Dr.DIO Studio produziert eigene elektronische Musik und Ambient, kein Dr.DIO Titel ist bei einer Verwertungsgesellschaft registriert, und der Tarif Business ($14.99 pro Monat und Standort, 14 Tage kostenlos) gibt dem Betrieb eine direkte Lizenz zur öffentlichen Wiedergabe sowie ein Zertifikat für Dr.DIO Musik.

Das luxemburgische Recht gibt Urhebern ein ausschließliches Recht. Für die öffentliche Aufführung gibt es keine verpflichtende kollektive Regelung, und derzeit wird keine Vergütung für Aufnahmen erhoben. Ein Betrieb, der nur Musik von Dr.DIO spielt, sollte dafür also keine Genehmigung von SACEM Luxembourg benötigen. Bewahren Sie Zertifikat und Titelliste als Nachweis auf, denn die Gebühr von SACEM ist eine Pauschale nach Fläche.

Das kann sich ändern, falls später eine Stelle zur Einziehung der Vergütung für Aufnahmen nach Artikel 47 eingerichtet wird. Wenn Sie Gewissheit möchten, fragen Sie schriftlich bei SACEM Luxembourg nach.

Jede andere Musik im Betrieb, etwa Radio, TV, Livemusik oder andere Playlists, benötigt weiterhin die üblichen Lizenzen.

Offizielle Quellen

  • SACEM Luxembourg: https://www.sacem.lu
  • Lizenzseite von SACEM Luxembourg: https://www.sacem.lu/fr/utilisateurs-de-musique/diffusion-de-musique
  • Lizenzseite von SACEM Luxembourg: https://www.sacem.lu/fr/utilisateurs-de-musique/cafes-restaurants
  • SACEM Luxembourg Tarif C1: https://www.sacem.lu/media/01e51182-eafd-4c0e-9d3b-20f7dc0edd97.pdf
  • SACEM Luxembourg: https://www.sacem.lu/fr/liens
  • Gesetz vom 18. April 2001, konsolidierte Fassung im Gesetzentwurf der Regierung von 2021: https://gouvernement.lu/dam-assets/documents/actualites/2021/07-juillet/05-droits-auteur/Projet-de-loi.pdf
  • WIPO Lex, luxemburgisches Urheberrechtsgesetz: https://www.wipo.int/wipolex/en/legislation/details/2932
  • Gesetzesverzeichnis des Kulturministeriums: https://mcult.gouvernement.lu/fr/Organisation/legislation.html
  • Nutzungsbedingungen von Spotify: https://www.spotify.com/legal/end-user-agreement/

Über diesen Leitfaden

Diese Seite erläutert die allgemeinen Regeln, wie sie von den oben genannten Verwertungsgesellschaften und Gesetzen veröffentlicht werden, Stand Oktober 2026. Sie ist keine Rechtsberatung. Gebühren und Regeln ändern sich, klären Sie dies daher vor Ihrer Entscheidung mit der Verwertungsgesellschaft.

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Fragen

Was kostet SACEM Luxembourg für ein Geschäft?

Nach Tarif C1 zahlt ein Geschäft bis 100 m2 im Jahr 2026 EUR 164 pro Jahr ohne 3% MwSt. Mitglieder unterzeichnender Verbände zahlen EUR 133.

Brauche ich für ein Café in Luxemburg eine Lizenz von SACEM?

Ja, für Musik aus dem Repertoire von SACEM. Die Tarife für HORECA werden mit der Branche vereinbart und nach der Bevölkerungsdichte des Ortes gestaffelt.

Zahle ich in Luxemburg auch für die Aufnahmen?

Derzeit wird keine Vergütung für Aufnahmen erhoben. Das Gesetz sieht zwar eine vor, doch es wurden weder eine Verordnung noch eine zuständige Gesellschaft gefunden.

Darf ich Spotify in meinem Geschäft in Luxemburg abspielen?

Nein. Private Abos sind nur für die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung bestimmt, und SACEM verlangt unabhängig von der Quelle dieselbe Gebühr.

Kostet ein Radio im Geschäft weniger?

Ja. Für ein Radio mit eingebautem Lautsprecher auf bis zu 200 m2 werden 50% des Tarifs C1 fällig.

Darf ein Geschäft Musik außerhalb von SACEM nutzen?

Ja. Eine verpflichtende kollektive Regelung wurde nicht gefunden. Direkt lizenzierte Musik außerhalb von SACEM braucht daher keine Lizenz von SACEM. Bewahren Sie Nachweise auf.

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