Dr.DIO Studio
Dr.DIO · Musiklizenz in Polen

Musiklizenz für Café, Geschäft oder Restaurant in Polen

Ein polnisches Unternehmen, das Musik abspielt, benötigt eine Lizenz von ZAiKS für die Urheber und zahlt die Vergütung für Aufnahmen an ZPAV (Hersteller) sowie an STOART oder SAWP (Interpreten).

Onlinerechner von ZAiKSGebühren für Tonaufnahmen separatNicht verwertungsgesellschaftspflichtig

Wer welche Rechte lizenziert

WerWofür
ZAiKSStowarzyszenie Autorów ZAiKSUrheber, Komponisten und Verlage
ZPAVZwiązek Producentów Audio VideoHersteller von Tonträgern und Bildtonträgern
STOARTStowarzyszenie Artystów Wykonawców Utworów Muzycznych i Słowno MuzycznychAusübende Musiker
SAWPStowarzyszenie Artystów WykonawcówAusübende Künstler

Welche Lizenz ein Café, Geschäft oder Hotel braucht

ZAiKS schließt Lizenzverträge für die öffentliche Wiedergabe von Musik in Räumlichkeiten, die online über das Portal beantragt werden. Unabhängig davon haben ausübende Künstler und Produzenten einen Vergütungsanspruch für die Wiedergabe kommerziell veröffentlichter Aufnahmen (Artikel 86(3) und 94(5) des Urheberrechtsgesetzes), der von ZPAV, STOART und SAWP eingezogen wird.

Wie die Gebühr berechnet wird

Die Gebühr von ZAiKS richtet sich nach Art des Betriebs, Ortsgröße und Anzahl der Standorte oder Geräte und wird mit einem Onlinerechner ermittelt. Die Tarife für verwandte Schutzrechte kommen separat hinzu.

Ein offizielles Beispiel von ZAiKS für ein Café lag nicht vor, daher wird hier kein Betrag genannt.

Darf ich Spotify oder YouTube in meinem Betrieb abspielen?

Privatabos von Spotify, Apple Music und YouTube sind nach deren eigenen Bedingungen nur für die persönliche, nicht kommerzielle Nutzung lizenziert. Ein privates Konto ist also keine Lizenz, um Kunden Musik vorzuspielen. Artikel 24(2) des polnischen Gesetzes erlaubt den Empfang von Sendungen an öffentlich zugänglichen Orten nur, wenn damit kein wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist. In einem Unternehmen kann man sich in der Regel nicht auf diese Ausnahme stützen.

Musik außerhalb der Verwertungsgesellschaften

Das polnische Urheberrechtsgesetz unterstellt die öffentliche Wiedergabe von Musik keiner Verwertungsgesellschaftspflicht. Ausübende Künstler und Produzenten haben jedoch einen Vergütungsanspruch für die Wiedergabe kommerziell veröffentlichter Aufnahmen.

Für Verwertungsgesellschaften gilt traditionell die Vermutung, dass sie die Werke ihres Bereichs wahrnehmen. Im Streitfall muss der Betrieb daher nachweisen, dass jeder gespielte Titel außerhalb von ZAiKS, ZPAV, STOART und SAWP lizenziert ist. Bewahren Sie den Lizenzvertrag, die Titellisten und die Erklärungen des Anbieters auf.

Der zivilrechtliche Schadensersatz nach Artikel 79 kann das Doppelte der angemessenen Gebühr betragen (vom Verfassungsgericht mit Wirkung ab 1. Juli 2015 teilweise aufgehoben). Artikel 116 sieht Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren vor, bei Handeln mit Gewinnabsicht bis zu 3 Jahren.

Dr.DIO in Polen

Dr.DIO Studio produziert eigene elektronische Musik und Ambient, kein Dr.DIO Titel ist bei einer Verwertungsgesellschaft registriert, und der Tarif Business ($14.99 pro Monat und Standort, 14 Tage kostenlos) gibt dem Betrieb eine direkte Lizenz zur öffentlichen Wiedergabe sowie ein Zertifikat für Dr.DIO Musik.

Nach polnischem Recht ist die Wiedergabe in Betrieben nicht verwertungsgesellschaftspflichtig. Musik von Dr.DIO sollte daher weder eine Lizenz von ZAiKS noch Zahlungen an Verwertungsgesellschaften für Tonaufnahmen erfordern. Da vermutet wird, dass die Gesellschaften die Musik ihres Bereichs vertreten, bewahren Sie das Zertifikat von Dr.DIO und die Titelliste als Nachweis auf.

Für jede andere Musik im Betrieb, etwa Radio, Fernsehen, Livemusik oder andere Playlists, sind weiterhin die üblichen Lizenzen nötig.

Offizielle Quellen

  • ZAiKS: https://zaiks.org.pl/
  • ZPAV: https://www.zpav.pl/
  • STOART: https://www.stoart.org.pl/
  • SAWP: https://sawp.org.pl/
  • Lizenzseite der ZAiKS: https://zaiks.org.pl/licencje
  • Lizenzseite von ZPAV / STOART / SAWP: https://api.sejm.gov.pl/eli/acts/DU/2025/24

Über diesen Leitfaden

Diese Seite erläutert die allgemeinen Regeln, wie sie von den oben genannten Verwertungsgesellschaften und Gesetzen veröffentlicht werden, Stand Oktober 2026. Sie ist keine Rechtsberatung. Gebühren und Regeln ändern sich, klären Sie dies daher vor Ihrer Entscheidung mit der Verwertungsgesellschaft.

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Fragen

Was berechnet ZAiKS einem Café?

ZAiKS berechnet die Gebühr mit seinem Onlinerechner nach Art des Betriebs, Ortsgröße und Geräten. Für diesen Leitfaden lag kein offizielles Beispiel vor.

Was kostet eine Lizenz der ZAiKS für ein Geschäft?

Nutzen Sie den Onlinerechner der ZAiKS; die Gebühr hängt von der Art des Geschäfts, der Ortsgröße und der Zahl der Geräte ab. Die Vergütung für Tonaufnahmen wird gesondert berechnet.

Muss ich für Musik in meinem Betrieb an ZAiKS, STOART und ZPAV zahlen?

In der Regel ja: an ZAiKS für die Urheber und die Vergütung für kommerzielle Tonaufnahmen an ZPAV und die Verwertungsgesellschaften der ausübenden Künstler.

Ist Musik ohne ZAiKS legal?

Ja, wenn jeder Titel außerhalb der Verwertungsgesellschaften lizenziert ist. Im Streitfall müssen Sie das nachweisen können.

Darf ich Spotify in meinem Restaurant abspielen?

Nein. Private Abos von Spotify sind nur für die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung bestimmt.

Gibt es einen Rechner der ZAiKS für die Musiknutzung?

Ja, ZAiKS bietet ein Onlineportal für Lizenzen mit Gebührenrechner.

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